Aufklärung für eine geplante Operation – Worauf ist zu achten?

Viele von Euch haben die Erfahrung bereits gemacht: Ein kleinerer oder größerer operativer Eingriff ist geplant und man sitzt dem Arzt seines Vertrauens im Aufklärungsgespräch gegenüber. Doch worauf lohnt es sich aus Patientensicht zu achten? Welche Fragen sollten gestellt werden und welche Informationen sind wichtig?

Grundsätzlich sollte das Gespräch in ruhiger Atmosphäre geführt werden und ausreichend Zeit dafür eingeplant werden. Die komfortabel eingerichteten Behandlungsräume meiner Ordinationen bieten sich dafür an. Ich selbst nehme mir hier schon für kleine Eingriffe mindestens 15 Minuten Zeit um ausführlich und umfassend aufzuklären. Bei großen Eingriffen mit erhöhtem Risiko eines ungeplanten Ausgangs kann ein Gespräch mit mir auch bis zu einer Stunde in Anspruch nehmen.
Viele Operationen sind für medizinische Laien nur schwer verständlich und sollten daher anschaulich und verständlich erklärt werden. Aus diesem Grund beschreibe ich den Eingriff an anatomischen Modellen und unterfertige einen standardisierten Aufklärungsbogen den die Patienten nach Hause mitnehmen können.

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Wichtige Punkte die das Aufklärungsgespräch beinhalten muss:

– alternative Behandlungsmöglichkeiten (nicht operativ / operativ)
– Dringlichkeit des Eingriffs
– Alle erwartbaren Risiken des Eingriffs sowie die Wahrscheinlichkeit des Eintritts
– Dauer des Spitalaufenthalts sowie der Nachbehandlung
– Erwartbares Ergebnis des Eingriffs im Zeitverlauf

Fragen die sich aus Patientensicht lohnen:
– Wer wird mich operieren? (Anspruch auf Arztwahl besteht nur in Privatkliniken, in öffentlichen
Häusern haben sie aber das Recht die Behandlung zu verweigern wenn ein Arzt dafür zugesagt
hat)
– Wie viel operative Erfahrung hat der Arzt mit diesem Eingriff?
– In welchen Spitälern bietet der Arzt den Eingriff an und wie oft wird dieser Eingriff dort
durchgeführt?
– An wen wende ich mich wenn Komplikationen auftreten?

Abschliessend ist es wichtig zu wissen daß zwischen Aufklärung und Operation eine „angemessene Zeitspanne“ als Bedenkzeit liegen muß (laut derzeitiger Rechtsprechung mindestens 24h). Ich selbst lade Patienten vor allem bei großen Operationen gerne auch zu einem zweiten Aufklärungsgespräch. Oft sind zu Hause in gewohnter Atmosphäre neue Fragen aufgetaucht. Hier ist es sinnvoll diese Fragen schriftlich festzuhalten um sie dann stellen zu können.
Sollten im Laufe der Zeit Bedenken gegen den Eingriff aufkeimen ist ein Zurückziehen der Zustimmung JEDERZEIT möglich!

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